Comment : 0

Qualität durch Fortbildung

Q_signet_orange

Das neue Mediationsgesetz

Mit der Einführung des neuen Mediationsgesetzes hat der Gesetzgeber die Anforderungen an einen Mediator erstmals gesetzlich festgelegt und wird mit einer im Sommer 2013 erwarteten Rechtsverordnung festlegen, dass sich Mediatoren, die diese Anforderungen erfüllen zukünftig zertifizieren lassen können. Damit ist erstmals erkennbar, ob ein Mediator über eine besondere Ausbildung verfügt und spezielle Kenntnisse über den Verfahrensablauf hat.

Mit dem neuen Gesetz soll durch die Mediation die außergerichtliche Streitbeilegung gestärkt und die Gerichte entlastet werden. Die gleichzeitige Änderung im Verfahrensrecht bestimmt, dass die Klageschrift Angaben dazu machen muss, ob vor Klageerhebung ein Mediationsverfahren versucht wurde und welche Hinderungsgründe dem entgegenstehen.

Über die Autorin | den Autor
Anja van der Broeck | Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht | Fachanwältin für Familienrecht | Mediatorin Mitglied im Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitsleben e.V.

Kommentar

*

Datenschutz
Kanzlei Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck, Inhaber: Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
Kanzlei Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck, Inhaber: Prof. Dr. van der Broeck & van der Broeck (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: